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Allgemeine Geschäftsbedingungen Garderobe

§ 1 – Garderobenmarke

Bei Abgabe an der bewachten Garderobe wird pro Aufbewahrungsgegenstand (Kleidungsstück, Rucksack, Tasche) eine Garderobenmarke ausgegeben. Aufbewahrungsgegenstände werden nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke, allerdings ohne weitere Prüfung der Berechtigung, ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke können die Aufbewahrungsgegenstände erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher ihre Aufbewahrungsgegenstände abgeholt haben oder wenn der Besucher nachweislich sein Eigentum am Aufbewahrungsgegenstand glaubhaft macht. Die Herausgabe darf nur gegen Vorzeigen eines gültigen amtlichen Ausweises und unter Angabe von Name und Adresse erfolgen. Der Zutritt zum Garderobenbereich ist Besuchern nicht erlaubt.

§ 2 – Haftung

Die Haftung des Tresor.West beginnt ab Annahme des Aufbewahrungsgegenstandes gegen Aushändigung der Garderobenmarke und beschränkt sich auf grobfahrlässig verursachte Schäden. Der hierfür erforderliche Nachweis obliegt dem Besuchenden. Die Haftung endet mit der Herausgabe des Gegenstandes. Die Haftung des Tresor.West ist auf einen Zeitwert von maximal 100,- € begrenzt, eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Tresor.West haftet nur für den abgegebenen Hauptgegenstand (Kleidungsstück, Rucksack, Tasche), jedoch nicht für weitere Gegenstände wie Schals, Mützen, Handschuhe und Ähnliches. Eine Haftung dafür kann nur bei gesonderter Abgabe dieser Gegenstände gegen Garderobenmarken übernommen werden. Der Tresor.West übernimmt keine Haftung für nicht abgeholte Gegenstände nach Schließung der bewachten Garderobe.

Wird eine Garderobenabgabe nicht angeboten, so hat der Gast auf seine Gegenstände selbst zu achten. Der Tresor.West übernimmt hierfür keine Haftung.

§ 3 – Handys, Schlüssel, Dokumente und andere Wertsachen

Besucher sind gehalten, in den Garderobenstücken keine Gegenstände wie Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel, Handys oder andere Wertsachen zu belassen. Das Angebot der Garderobenleistung bezieht sich nicht auf die Aufbewahrung solcher Gegenstände, sondern ausschließlich auf den gegen Ausgabe einer Garderobenmarke entgegengenommenen Gegenstand selbst. Der Besucher trägt die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung sämtlicher in den Garderobenstücken belassenen Gegenstände. Dies gilt ausdrücklich auch soweit diese in Garderobenstücken wie Taschen, Rucksäcken etc. belassen werden. Eine Haftung des Tresor.West hierfür ist ausgeschlossen.

§ 4 – Anerkennung der AGBs

Mit einer Abgabe der Aufbewahrungsgegenstände an der Garderobe erklärt sich der Besucher mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.